Leasingrückläufer


Leasingrückgabe? Sie haben einen Termin zur Vorführung Ihres Leasingfahrzeuges im Autohaus?

 

 

 

 

Sie sollten vorab ein von einem unabhängigen und zertifizierten Sachverständigen das Fahrzeug auf normale Gebrauchtspuren und tatsächliche Schäden durchchecken lassen!

 

 

Vorteil:

  • Sie wissen, was für Kosten auf zu kommen können
  • Genaue Kostenanalyse
  • Objektive Begutachtung Ihres Fahrzeuges
  • Klare Trennung von Gebrauchtspuren und Schäden

 

Die Rückgabe sollte transparent und neutral gestaltet werden. Hierzu gibt es Schadenskataloge und vorgegebene Standards.

Begriffe der Streitfälle:

Vorschäden: Sind Schäden, welche laienhaft oder fach- und sachgerecht behoben wurden.

Altschäden: Sind Schäden, welche nicht repariert und damit noch vorhanden sind z.B. einen Poller gestriffen, Brandlöcher im Polster usw.

Gebrauchsspuren: Sind Spuren, die trotz sachgerechten Gebrauch entstehen können und den allgemeinen optischen Eindruck des Fahrzeuges nicht beeinflussen. z.B. kleine Oberflächenkratzer im Türschlossbereich, leichte Steinschläge, kleine Polsterflecken, leichter Lederabrieb, kleine Felgenkratzer, leichte Kratzer Stoßfänger, usw.

Wiederbeschaffungswert: Der Wert, den ein vergleichbares Fahrzeug am regionalen Markt vor einem Schaden hat. Hier spielen Kilometerstand, Erstzulassungsdatum, Fahrzeugzustand, Ausstattung und weitere Kriterien mit ein.

Merkantile Wertminderung: Ein Fahrzeug das jünger als 5 Jahre ist und weniger als 100.000Kilometer fuhr erhält eine merkantile Wertminderung. In bestimmten Fällen können diese Vorgaben auch etwas überschritten werden. Dies ist ein finanzieller Ausgleich für einen Gebrauchtwagenverkauf, wobei ein unfallbeschädigtes Fahrzeug schlechter Verkauft werden kann als ein unfallfreies Fahrzeug. Für die Berechnung werden verschiedene Methoden genutzt, wie BVSK-Methode, Ruhkopf/Sahm, Hamburger Modell u.a..

 

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Leasing mit Kilometer Abrechnung:

  • Der Leasingnehmer hat nach der Laufzeit kein Vermarktungsrisiko,
  • das Restwertrisiko liegt beim Leasinggeber, der es ans Autohaus per Rückkaufvereinbarung überträgt
  • Leasing mit festen Restwert
  • Es werden nur Schäden berechnet, die über den normalen Gebrauch hinaus gehen
  • Die Kilometertoleranz des Vertrages, meist 2.500 Km müssen bei der Berechnung eingehalten werden. Es kann bei weniger Kilometern sogar zur Erstattung kommen.

Leasing mit Restwertabrechnung:

  • Hier liegt das Vermarktungsrisiko beim Leasingnehmer
  • Restwert wird bei Rückgabe festgelegt und richtet sich nach dem Markt
  • Der Leasingnehmer muss Mindererlös/Differenz zahlen, wenn der Restwert nicht erreicht wird

 

 

Markus Häusler – Ihr unabhängiger, TÜV zertifizierter Kfz-Gutachter rund ums Automobil in Berlin Wilmersdorf / Charlottenburg